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Katholisches Arbeitsrecht in Deutschland vor Systemwechsel

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Die DBK legt Entwurf für neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vor

Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ist in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der alle Diözesanbischöfe angehören, hat den Auftrag erteilt, das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterzuentwickeln. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 790.000 Arbeitnehmenden in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.

Damit die Beratung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann, ist die Einbindung der verschiedenen Beteiligten des kirchlichen Dienstes in das Gesetzgebungsverfahren vorgezogen worden.

Für die neue „Grundordnung“ legte die Deutsche Bischofskonferenz jetzt einen Entwurf vor. Als einziger Kündigungsgrund bliebe damit in der neuen Ordnung „kirchenfeindliches Verhalten“ erfasst. Der Neufassung liegt ein Systemwechsel im Verständnis zentraler Begriffe des katholischen Arbeitsrechts zugrunde.

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa lobte die geplante Reform. „Der Entwurf für eine neue kirchlichen Grundordnung vollzieht den von der Caritas angeregten und notwendigen Paradigmenwechsel“, sagte sie.

Weitere Details unter katolisch.de (url-Link)

Zur Pressemeldung der Dt. Bischofkonferenz (url-Link); hier finden sich auch die Download-Links für die Entwürfe.

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